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Pflegehilfsmittel
Gemäß den Bestimmungen des §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI haben gesetzlich versicherte Personen Anspruch auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln.
Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt in der Regel direkt mit dem zuständigen Kostenträger, um einen schnellen und unkomplizierten Prozess zu gewährleisten.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen telefonischen Beratungstermin unter 0177 / 23 42 505.
Sie können Ihre Pflegehilfsmittel nach Ihrem persönlichen Bedarf zusammenstellen.