WILLKOMMEN BEI LiMex
Warum Sie sich Pflegehilfsmittel beschaffen sollten?
Gemäß den Bestimmungen des §78 Absatz 1 in Verbindung mit §40 Absatz 2 des Sozialgesetzbuchs (SGB) XI haben gesetzlich versicherte Personen Anspruch auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln.
In unserer Funktion als Leistungserbringer beliefern wir pflegebedürftige Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung versorgt werden und dabei notwendige Hilfsmittel verwenden. Für Personen mit Pflegegrad 1-5 erfolgt diese Belieferung sogar vollkommen kostenfrei. Wenn Sie also zu Hause leben und dort versorgt werden, erfüllen Sie die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch auf eine Erstattung von bis zu 40,00€ durch die Pflegekasse.
Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt in der Regel direkt mit dem zuständigen Kostenträger, um einen schnellen und unkomplizierten Prozess zu gewährleisten.
Antrag auf Kostenübernahme & Wechselerklärung
Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular Antrag auf Kostenübernahme per E-Mail an info@limex-pflegehilfsmittel.de oder per Post an unsere Adresse.
Die Wechselerklärung benötigen Sie nur, falls Sie bereist von einem anderen Leistungserbringer Pflegehilfsmittel erhalten.
Sollten Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrages benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter: 0177/ 23 42 505.